Wie funktioniert das Verfahren? 

Im „Anerkennungsverfahren“ prüft die sogenannte zuständige Stelle in Deutschland, ob Ihre ausländische Berufsqualifikation mit einer deutschen vergleichbar ist und ob es Unterschiede gibt. Das Verfahren wird auch „Gleichwertigkeitsprüfung“ genannt. Die zuständige Stelle prüft in der Regel innerhalb von 3 bis 4 Monaten Ihre Unterlagen, sobald diese vollständig eingereicht wurden. Wie das Anerkennungsverfahren genau funktioniert und wo Sie ausführliche Informationen finden, beantwortet das Portal „Anerkennung in Deutschland“.

Ergebnis des Anerkennungsverfahrens 

Ihre ausländische Berufsqualifikation wird anerkannt, wenn sie mit der deutschen gleichwertig ist. Werden bei der Gleichwertigkeitsprüfung wesentliche Unterschiede festgestellt, kommt es auf die Art des Berufs an:

Bei nicht reglementierten Berufen wird die Berufsqualifikation teilweise anerkannt, wenn Teile der Ausbildung gleichwertig sind und andere nicht. Die wesentlichen Unterschiede zum deutschen Referenzberuf werden Ihnen in einem Bescheid mitgeteilt. Wesentliche Unterschiede können Sie in der Regel mit einer Anpassungsqualifizierung ausgleichen. Danach können Sie einen Folgeantrag stellen, um die vollständige Anerkennung zu erhalten.

Bei reglementierten Berufen legt die zuständige Stelle eine Ausgleichsmaßnahme fest, mit der Sie die wesentlichen Unterschiede ausgleichen können. Wenn Sie die Ausgleichsmaßnahme erfolgreich abschließen, wird die Gleichwertigkeit festgestellt. Im Anschluss werden weitere Kriterien für die Berufszulassung geprüft. Das Ergebnis des Anerkennungsverfahrens wird in einem offiziellen Bescheid (Anerkennungsbescheid) mitgeteilt.

Wenn Sie in einem reglementierten Beruf in Deutschland arbeiten möchten, muss Ihre Berufsqualifikation als gleichwertig anerkannt sein. Wenn Sie in einem nicht reglementierten Beruf arbeiten möchten, aus einem Drittstaat kommen und einen Berufsabschluss (Berufsausbildung) mitbringen, brauchen Sie ebenfalls die „volle“ Anerkennung. Nur dann können Sie einen entsprechenden Aufenthaltstitel als Fachkraft erhalten.

Wenn Sie aus einem Nicht-EU-Land kommen und bei Ihrer Gleichwertigkeitsprüfung wesentliche Unterschiede festgestellt wurden, können Sie einen Aufenthaltstitel zum Zweck der Anerkennung der Berufsqualifikationen erhalten. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um einen reglementierten oder nicht-reglementierten Beruf handelt. Damit können Sie nach Deutschland einreisen, um eine Ausgleichsmaßnahme oder Anpassungsqualifizierung zu absolvieren. Weitere Informationen dazu finden Sie in unserer Rubrik „Visum zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen“.  

Anpassungsqualifizierung 

Wenn Ihnen für die vollständige Anerkennung noch einige Qualifikationen fehlen, können Sie sich mit einer sogenannten Anpassungsqualifizierung in Deutschland fortbilden. Die Inhalte dieser Qualifizierungsmaßnahme können abhängig von Ihrem Beruf und Ihrem Kenntnisstand sehr unterschiedlich ausfallen. Denkbar ist beispielsweise das Erlernen von berufsbezogenem Deutsch oder auch eine Vertiefung von technischen oder theoretischen Kenntnissen. Wenn Sie Ihren Kurs erfolgreich beenden, können Sie sich im Anschluss Ihren Berufsabschluss als gleichwertig anerkennen lassen und in Ihrem Beruf in Deutschland arbeiten. 

Kosten für das Anerkennungsverfahren 

Das Anerkennungsverfahren kann bis zu 600 Euro kosten, in Einzelfällen auch mehr. Zusätzlich können für ein Anerkennungsverfahren weitere Kosten entstehen, zum Beispiel für die Beschaffung von Unterlagen, Übersetzungen, Beglaubigungen, Fahrtkosten sowie eventuell für Ausgleichsmaßnahmen oder Anpassungsqualifizierungen. Vielleicht können Sie eine finanzielle Förderung für diese Kosten erhalten.