Freuen Sie sich auf eine gemeinsame Zeit mit Ihrer Familie in Deutschland. Zwar gelten einige Voraussetzungen für den Familiennachzug. Aber diese werden Sie als internationale Fachkraft sicherlich erfüllen.

Sie sind EU-Bürgerin oder EU-Bürger, leben und arbeiten in Deutschland und möchten Ihren Ehegatten nach Deutschland holen? Als EU-Bürgerin oder EU-Bürger mit einem Freizügigkeitsrecht können Ihr Ehepartner oder Ihre Ehepartnerin sowie Ihre Kinder ebenso in Deutschland leben und arbeiten. Ob ihre Familienangehörigen eine spezielle Aufenthaltserlaubnis benötigen, hängt von ihrer Staatsangehörigkeit ab.

Nachziehender Partner ist Staatsangehöriger eines Mitgliedsstaats der EU, EWR

Ist Ihr Ehegatte selbst Staatsangehöriger eines EU- oder EWR-Landes, dann ist der Zuzug nach Deutschland ganz einfach. Ihr Ehepartner oder Ihre Ehepartnerin kann ohne Einschränkungen in Deutschland leben und arbeiten. Eine spezielle Aufenthaltserlaubnis muss nicht beantragt werden.

Nachziehender Ehegatte ist Staatsangehöriger eines Staates außerhalb der EU

Wenn Sie EU-/EWR-Bürgerin oder EU-/EWR-Bürger sind und Ihr Lebenspartner oder Ihre Lebenspartnerin aus einem Nicht-EU-Staat kommt, benötigt er oder sie für die Einreise nach Deutschland ein Visum zum Zwecke des Ehegattennachzugs. Hat der nachziehende Lebenspartner bereits einen Aufenthaltstitel aus einem anderen EU-Staat, kann er oder sie visumfrei nach Deutschland (§ 2 Abs. 4 FreizügG/EU) einreisen.

Wie Sie Ihren Ehegatten nach Deutschland holen

Braucht Ihr Ehegatte ein Visum für die Einreise nach Deutschland, muss er oder sie das Visum bei der deutschen Botschaft oder beim deutschen Konsulat beantragen. Eine Auflistung aller Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland finden Sie auf der Weltkarte “Beratungs- und Anlaufstellen”.

Für die Beantragung eines Visums zum Zweck des Familiennachzugs müssen in der Regel der Reisepass sowie die Nachweise der Eheschließung oder der Verpartnerung erbracht werden. Fragen Sie die für Sie zuständige deutsche Botschaft, welche weiteren Unterlagen vorgelegt werden müssen.

Da die Bearbeitung einige Zeit dauern kann, machen Sie sich bitte rechtzeitig mit den für den Antrag notwendigen Unterlagen vertraut und stellen Sie frühzeitig den Antrag. Nach der Einreise muss der zugezogene Ehegatte zuerst seinen Wohnsitz beim Einwohnermeldeamt anmelden und danach die Aufenthaltserlaubnis für den Ehegattennachzug persönlich beantragen. Mit der Erteilung des Aufenthaltstitels erhält der zugezogene Ehegatte oder die zugezogene Ehegattin sofort das uneingeschränkte Recht, einer Erwerbstätigkeit in Deutschland nachzugehen.