Staatsangehörige aus Ländern außerhalb der EU / EWR können zusammen mit ihren Familienangehörigen nach Deutschland ziehen. Welche Bestimmungen gelten, hängt von der Staatsangehörigkeit der nachziehenden Familienangehörigen ab.

Nachziehender Partner ist Staatsangehöriger eines Mitgliedsstaats der EU, EWR

Wenn Sie aus einem Staat außerhalb der EU / EWR kommen und Ihr nachziehender Ehepartner selbst Staatsangehöriger eines EU-, EWR-Landes ist, genießt er oder sie das Freizügigkeitsrecht. Das heißt, der nachziehende Familienangehörige kann ohne Einschränkungen in Deutschland leben und arbeiten. Für die Einreise benötigt er oder sie lediglich einen Personalausweis.

Nachziehender Partner ist Staatsangehöriger eines Staates außerhalb der EU

Auch wenn Ihr Lebenspartner oder Ihre Lebenspartnerin aus einem Drittstaat kommt, können Sie sich auf eine gemeinsame Zukunft in Deutschland freuen. Für den Ehegattennachzug müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Aufenthaltstitel: Sie haben als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer eine Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis oder eine „Blaue Karte EU“ für Deutschland.
  • Wohnraum: Sie haben erfolgreich eine Wohnung in Deutschland gemietet, die ausreichend Platz für Ihre Familie bietet. Tipps zur Wohnungssuche finden Sie in der Rubrik „Leben in Deutschland / Wohnungssuche“.
  • Krankenversicherung & Geld: Sie verfügen über einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz und finanzielle Mittel, um für Ihre Familie zu sorgen. Kommen Sie aus einem anderen EU-Land mit der Blauen Karte EU und möchten Sie langfristig in Deutschland mit Ihren Familienangehörigen leben, müssen Sie lediglich den Krankenversicherungsschutz für Sie und Ihre Familie nachweisen.
  • Volljährigkeit: Ihr Ehepartner ist volljährig, also mindestens 18 Jahre alt.

Ihre Familie wird sich in Deutschland aber bestimmt am wohlsten fühlen, wenn alle etwas Deutsch sprechen.