Wenn Sie bereits einen Führerschein aus Ihrer Heimat mitbringen, gelten je nach Land unterschiedliche Regelungen.
Bürgerinnen und Bürger der EU, aus Liechtenstein, Norwegen und Island:
Ihr Führerschein gilt im gleichen Umfang wie in Ihrem Heimatland. Sie müssen nichts ändern oder umschreiben lassen.
Bürgerinnen und Bürger aus einem anderen Land:
Mit Ihrem Führerschein können Sie sechs Monate lang in Deutschland fahren. Diese Frist gilt ab dem Tag, an dem Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland angemeldet haben. Danach benötigen Sie einen deutschen Führerschein. Ob Sie dafür in Deutschland noch einmal eine Führerscheinprüfung ablegen müssen, hängt davon ab, in welchem Land Sie Ihren Führerschein erworben haben.
Sie müssen Ihr Auto bei einer Kfz-Zulassungsstelle anmelden. Dafür benötigen Sie Ihren Fahrzeugschein und die Police Ihrer Auto-Versicherung. Wenn Sie Ihr Auto aus dem Ausland mitbringen, erkundigen Sie sich bei der Zulassungsstelle, ob Sie noch weitere Papiere benötigen.
Neben der Anmeldung muss jedes Auto in Deutschland alle zwei Jahre die Hauptuntersuchung bestehen. Dabei prüft der TÜV (Technischer Überwachungsverein) die technische Sicherheit und die Abgaswerte des Autos. Diese Prüfung müssen Sie bezahlen.
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