Mit dem Visum zum Zweck der Arbeitsplatzsuche nach § 20 Abs. 1 und 2 AufenthG verbessern Sie Ihre Möglichkeiten, Kontakte zu deutschen Arbeitgebern zu knüpfen und einen Ihrer Qualifikation passenden Job in Deutschland zu finden.

Ob Sie ein Visum für die Einreise nach Deutschland benötigen, erfahren Sie in der Rubrik Wer benötigt ein Visum?

Welche Voraussetzungen müssen für die Erteilung des Visums zur Arbeitsplatzsuche erfüllt werden?

  • Sie können eine abgeschlossene berufliche oder akademische Ausbildung nachweisen.
  • Ihre Qualifikation ist in Deutschland anerkannt oder mit einem deutschen Bildungsabschluss vergleichbar. Möchten Sie in einem reglementierten Beruf arbeiten, zum Beispiel im Gesundheitsbereich, ist eine Berufsausübungserlaubnis zwingend erforderlich. 
  •  Haben Sie eine Berufsausbildung, müssen Sie der angestrebten Tätigkeit entsprechende Deutschkenntnisse nachweisen. In der Regel ist dabei das Sprachniveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) erforderlich. 
  • Sie können nachweisen, dass Ihr Lebensunterhalt für die gesamte Zeit des Aufenthaltes gesichert ist, denn einer bezahlten Beschäftigung dürfen Sie in dieser Zeit nicht nachgehen. Als Nachweis des gesicherten Lebensunterhaltes können Sie zum Beispiel ein Sperrkonto oder eine Verpflichtungserklärung vorlegen.