Eine Berufsausbildung in Deutschland bietet viele Chancen und bereitet Sie bestens auf die Arbeitswelt in Deutschland vor. So haben Sie Möglichkeit, eine schulische oder eine betriebliche Berufsausbildung zu absolvieren. In beiden Fällen kann ein Aufenthaltstitel nach § 16a AufenthG erforderlich sein.

Welche Voraussetzungen müssen für die Erteilung des Visums zum Absolvieren einer Berufsausbildung erfüllt werden?

  • Sie können einen betrieblichen oder schulischen Ausbildungsplatz in Deutschland nachweisen.
  • Sie verfügen über für die qualifizierte Berufsausbildung erforderliche Sprachanforderungen. In der Regel werden deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) gefordert. Dies gilt, wenn die Bildungseinrichtung Ihre Sprachkenntnisse nicht bereits geprüft hat oder kein vorbereitender Deutschkurs absolviert wird.
  • Ihr Lebensunterhalt muss für die Dauer des gesamten Aufenthalts gesichert sein: In der Regel müssen Sie nachweisen, dass Ihnen im Monat mindestens 903 Euro (Jahr 2023) zur Verfügung stehen. Handelt es sich um eine schulische Berufsausbildung, kann der Nachweis durch die Eröffnung eines Sperrkontos oder die Abgabe einer Verpflichtungserklärung erbracht werden. Bei einer betrieblichen Berufsausbildung erhalten Sie ein Gehalt, welches als Nachweis gelten kann. Sollte Ihre künftige Ausbildungsvergütung nicht ausreichen, können Sie die Differenz kompensieren, indem Sie ein Sperrkonto oder eine Verpflichtungserklärung zusätzlich vorweisen.
  • Erfüllen Sie die genannten Voraussetzungen? Dann informieren Sie sich über den Ablauf des Visum- und Einreiseprozesses.

Welche Perspektiven bietet das Visum zur Absolvierung einer Berufsausbildung?

  • Für die Absolvierung einer schulischen oder betrieblichen Berufsausbildung wird die entsprechende Aufenthaltserlaubnis für die Dauer der angestrebten Berufsausbildung erteilt. In Deutschland dauert eine qualifizierte Berufsausbildung mindestens zwei Jahre.  
  • Mit der Aufenthaltserlaubnis zur Absolvierung einer qualifizierten Berufsausbildung können Sie bis zu zehn Stunden in der Woche einer Nebentätigkeit nachgehen, die unabhängig von Ihrer Berufsausbildung ist.

Haben Sie Ihre Berufsausbildung erfolgreich absolviert, können Sie bis zu zwölf weitere Monate in Deutschland bleiben, um eine Beschäftigung zu finden, die zu Ihrer Berufsausbildung passt. Dafür ist eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche nach § 20 Abs. 3 Nr. 3 AufenthG erforderlich. Diese beantragen Sie bei der für Sie zuständigen Ausländerbehörde.

Während der Arbeitsplatzsuche in Deutschland dürfen Sie jede Beschäftigung ausüben, um Ihren Lebensunterhalt sicherzustellen. Sobald Sie eine Stelle gefunden haben, für die Sie qualifiziert sind, können Sie eine Aufenthaltserlaubnis zur qualifizierten Beschäftigung (§ 18a AufenthG) beantragen, ohne aus Deutschland ausreisen zu müssen.